Themenkomplex der Bestandsbereinigung im Referentenentwurf des Versichertenentlastungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb wird im Referentenentwurf des Versichertenentlastungsgesetzes zwar vorgesehen, eine Bereinigung der Mitgliederbestände sowie dementsprechend der die obligatorische Anschlussversicherung betreffenden Zuweisungen rückwirkend durchzuführen, nicht aber die Zahlungen an die kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Gesamtvergütung, um diese rückwirkend nicht bestehenden Versichertenverhältnisse zu bereinigen, und welche Änderungen plant die Bundesregierung an diesem Themenkomplex der Bestandsbereinigung im Vergleich zum Referentenentwurf?