Teststrategie bei Warnmeldungen der Corona-App
Originaltext der Frage(n): <div><br /> Sind Menschen mit einer Warnung ("erhöhtes Risiko") der Corona-Warn-App nach Auffassung der Bundesregierung Kontaktpersonen im Sinne des § 2 Absatz 2 der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, und welche Weiterentwicklungen technischer sowie arbeitsrechtlicher Art sind vor dem Hintergrund eines sich verändernden Infektionsgeschehens geplant (bspw. Warnungen vor Clustersituationen, Freistellung bei Lohnfortzahlung bis ein Testergebnis vorliegt)?</div>