Terroranschläge auf zwei Moscheen der Ahmadiyya-Gemeinde in Lahore und Lage der Ahmadis bezüglich freie Religionsausübung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beurteilt die Bundesregierung die Terroranschläge auf zwei Moscheen der Ahmadiyya-Gemeinde in Lahore (Pakistan) am 28. Mai 2010 als gezielten Anschlag gegen die von der Verfassung Pakistans und in der Gesetzgebung als Nichtmuslime diskriminierte Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya (wie im ARTEJournal berichtet), wie es in der Vergangenheit häufig geschehen ist (z. B. am 11. Februar 2009 ein Anschlag auf eine Moschee in Sialkot)?<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Ahmadiyya-Gemeinde und deren Möglichkeit zur freien Religionsausübung in Pakistan ein, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls bisher unternommen oder unternimmt sie, um die pakistanische Regierung dazu zu bewegen, die freie Religionsausübung der Ahmadiyya-Gemeinde in Pakistan zu ermöglichen und die entsprechende Gesetzgebung in Pakistan, die die freie Religionsausübung der Ahmadiyya-Gemeinde verhindert, zu ändern?