Terminverschiebung und Schallschutz für den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg
Maßnahmen zur Einhaltung des neuen Eröffnungstermins, Kenntnisstand des Aufsichtsrats über die Voraussetzungen der Inbetriebnahme (Sachstandsbericht der Flughafengesellschaft), Terminzustimmung durch das BMVBS, Haftung der Geschäftsführung des BER, erwartete Terminverzögerung beim Zustandekommen eines Planänderungsverfahrens, Berücksichtigung des Schallpegels von 55 dB(A) durch Fluglärm am Tage<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)