Temporäre Streichung von Bürgergeld bei Arbeitsverweigerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung ihren Plan, Arbeitsverweigerern das Bürgergeld bis zu zwei Monate vollständig zu streichen, im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Sozialrecht vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16)?