Temporäre Möglichkeit des Erwerbs eines Deutschlandtickets in Papierform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stellt die gezielt lediglich übergangsweise eingeräumte Möglichkeit für den Erwerb eines Deutschlandtickets in Form eines Papiertickets für Menschen höheren Alters, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und solche, die aus sonstigen Gründen kein Smartphone oder keinen Internetzugang besitzen, nach Auffassung der Bundesregierung eine Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes dar, und wenn ja, wie gedenkt sie, diese Diskriminierung zu beseitigen, und wenn nein, warum nicht (vgl. dazu etwa www.n-tv.de/der_tag/Kritik-am-rein-digitalen-49-Euro-Ticket-wird-laut-Seniorenausgegrenzt-article23743126.html)?