Tempolimit zur Vermeidung tödlicher Unfälle auf Autobahnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 14. Januar 2020, wonach Unfälle mit 424 Toten auf deutschen Autobahnen im Jahr 2018 in 196 Fällen (dies entspricht 46 Prozent) durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurden (www.destatis.de/DE/Presse//Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2020/PD20_03_p002.html) meine Auffassung, dass durch strikte gesetzliche Tempobegrenzungen für Autobahnen viele Unfälle, Tote und Verletzte hätten vermieden – sowie wenigstens künftig vermieden – werden können, und falls die Bundesregierung daraufhin eine solche Änderung des Straßenverkehrsrechts dem Parlament nicht vorzulegen gedenkt, wie rechtfertigt sie dies vor den Angehörigen dieser Toten und Verletzten?