Telekommunikationsüberwachung durch das Kommando Strategische Aufklärung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit betreibt das Kommando Strategische Aufklärung (KdoStratAufkl) eine strategische, also auf Telekommunikationsübertragungswege oder -netze bezogene und typischerweise nicht an konkrete Anlässe oder Verdachtsmomente geknüpfte Telekommunikationsüberwachung bzw. Elektronische- und Fernmelde-Aufklärung, und auf Grundlage welcher Eingriffsermächtigung führt das KdoStratAufkl darunter fallende Maßnahmen zurzeit im Ausland durch (es wird um die Beantwortung unter besonderer Berücksichtigung der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass ,,der Schutz des Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Abwehrrechte gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung [...] sich auch auf Ausländer im Ausland [erstreckt]."; Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020, 1 BvR 2835/17, Leitsatz 1; gebeten)?