Telefonische Kontakttermine der Jobcenter mit erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden unter Bezug auf die Meldepflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, ob und falls ja, wie viele verbindliche Einladungen zu telefonischen Kontaktterminen (Vermittlung, Beratung, Leistung etc.) unter Angabe der Rechtsgrundlage des § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III und mit abgedruckter Rechtsfolgenbelehrung seit April 2020 von Jobcentern an erwerbsfähige Leistungsbeziehende bzw. Antragstellende auf Leistungen nach SGB II verschickt wurden?