Telefongebühren für den Kundendienst von Einrichtungen und Gesellschaften mit Bundesbeteiligung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Telefongebühren verlangen Einrichtungen und Gesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist, für ihren Kundendienst (Beispiel BahnCard-Service der Deutschen Bahn AG: 20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf), und sind die jeweiligen Gebühren nach Rechtsauffassung der Bundesregierung alle rechtmäßig (vergleiche Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Telefongebühren, www.taz.de/Urteil-des-Europaeischen-Gerichtshofes/!5385812/)?