Teilweise Kostenübernahme einer Überdeckelung der A 81 bei Böblingen/Sindelfingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Zusage des Bundes, dass sich dieser mit 46 Prozent der Kosten an einer Überdeckelung der A 81 bei Böblingen/Sindelfingen beteiligt (vgl. u. a. Stuttgarter Nachrichten vom 11. Oktober 2015), als verbindliche und verlässliche Zusage gewertet werden, und wann erfolgen die Unterschrift des Bundes unter die Finanzierungsvereinbarung bzw. die Bewilligung für die Wiederaufnahme des Planfestellungsverfahrens durch den Bund, nachdem das Land Baden-Württemberg und seine Straßenbauverwaltung in den Startlöchern stehen und nur noch auf das grüne Licht des Bundes warten?