Teilweise Beendigung der nordrhein-westfälischen Denkmalförderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalens, die bisherige Denkmalförderung einzustellen, im Hinblick auf die Verpflichtungen, die Deutschland mit dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert zum 16. Januar 1992) und dem Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas vom 3. Oktober 1985 eingegangen ist, und wieso erwägt sie einen möglichen Verstoß gegen diese Übereinkommen nicht in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/13375?