Teilung des Frequenzspektrums im Rahmen der Vergabe von Frequenzen im Mobilfunkbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht das Antragsverfahren der Bundesnetzagentur für das Frequenzspektrum von 3,7 bis 3,8 GHz weiterhin eine Teilung des Spektrums (wie im Antragsverfahren vom 21. August 2018 dargelegt siehe www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/ Frequenzen/OeffentlicheNetze/RegionaleNetze/ regionalenetze-node.html) auf Indoor- und Outdoor Anwendungen vor, und welcher Zeitplan wird für die Vergabe dieser Frequenzen angestrebt?