Teilübernahme erhöhter Heizkosten aufgrund der CO2-Bepreisung durch die Vermieter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Vermieter die durch die seit dem 1. Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung entstehenden Zusatzkosten bei den Heizkosten anteilmäßig mittragen müssen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Abkehr vom bisher geltenden Verursacherprinzip, nachdem die Vermieter die tatsächlich anfallenden Verbrauchskosten an den Mieter weitergeben können?