Teilnahme von Vertretern der EU-Staaten an Sitzungen des Gemischten CETA-Ausschusses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 33 und 36 auf Bundestagsdrucksache 19/3288 so zu verstehen, dass Vertreter der Mitgliedstaaten nur bei Betroffenheit mitgliedstaatlicher Kompetenzen, also gemischter als auch alleiniger mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten, an der Sitzung des Gemischten CETA-Ausschusses teilnehmen dürfen und sonst nicht, sowie nur im ersten Falle eine Ausfertigung des Protokolls erhalten (bitte jeweils begründen)?