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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-237699

Teilnahme von Unternehmensvertretern an Sitzungen des Gemischten CETA-Ausschusses

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können nach Auffassung der Bundesregierung nach Artikel 8 Absatz 5 der Geschäftsordnung auch beispielsweise Unternehmensvertreter als &quot;Beobachter&quot; an den Sitzungen teilnehmen, und welche konkreten Regeln sorgen für eine ausgeglichene Information aus erster Hand auch für Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften oder auch nationale Parlamente, das Europäische Parlament und EU-Mitgliedstaaten?