Teilnahme von Mitarbeitern bzw. Prozessbevollmächtigten des BAMF an verwaltungsgerichtlichen Prozessen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen nehmen Mitarbeiter oder Prozessbevollmächtigte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nur im Ausnahmefall an mündlichen Verhandlungen in verwaltungsgerichtlichen Prozessen, die eine Anfechtung ihrer Bescheide zum Gegenstand haben, teil (Badische Zeitung vom 11. Januar 2018 "Neuer Gerichtspräsident kritisiert immensen Anstieg der Asylverfahren")?