Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche auf dem Markt üblicherweise erhältlichen Elektrokleinstfahrzeuge (E-Tretroller, selbstbalancierende Einräder, E-Skateboards usw.) werden durch die geplante Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen (diese bitte so konkret wie möglich benennen), und in welchen Punkten werden sich die Zulassungs- bzw. Teilnahmevoraussetzungen am öffentlichen Straßenverkehr von denen bei Fahrrädern unterscheiden?