Teilnahme von Beobachtern an den Sitzungen des Gemischten CETA-Ausschusses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchem Verfahren wird bestimmt, welche Beobachter nach Artikel 8 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses an den Sitzungen teilnehmen, und gibt es konkrete Regeln, die für eine ausgeglichene Informierung beispielsweise neben Unternehmensvertretern auch durch NGOs und Gewerkschaften sorgen (bitte begründen)? <br /> <br /> Gelten Personen, die als "Beobachter" nach Artikel 8 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses an der Sitzung teilnehmen, nach Kenntnis der Bundesregierung als "Personen, die in einer bestimmten Funktion an der Sitzung teilnehmen" (vgl. Artikel 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschuss und Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 19/3288, und erscheinen damit mit Namen, Titel und Zugehörigkeit im Protokoll (bitte begründen)?