Teilnahme von ALG-II-Beziehern am neuen Bundesfreiwilligendienst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Bedingungen sollen sich nach Ansicht der Bundesregierung Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II an dem neuen Bundesfreiwilligendienst beteiligen können, und inwieweit sieht die Bundesregierung noch gesetzlichen Handlungsbedarf (zum Beispiel hinsichtlich der bestehenden wöchentlichen maximalen Stundengrenze für bürgerschaftliches Engagement, die unschädlich für den Arbeitslosengeld-II-Bezug ist; vgl. auch die tageszeitung vom 15. Juli 2011), um deren Beteiligung am Bundesfreiwilligendienst auch tatsächlich zu ermöglichen?