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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-251931

Teilnahme deutscher Sicherheitsbehörden an außerdienstlichen Schulungen privater Unternehmen seit 2015

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige von Sicherheitsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundeszollverwaltung) seit 2015 an von privaten Unternehmen angebotenen außerdienstlichen Einsatztrainings, Schulungs- oder Fortbildungskursen o. Ä. teilgenommen (vgl. www.bild.de/news/2019/news/small-unit-tactics-hier-trainieren-polizisten-auf-eigene-kosten-63420636.bild.html) (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Behörden)?<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurden seit 2015 für Angehörige von Sicherheitsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundeszollverwaltung) Nebenbeschäftigungen im Bereich von außerdienstlichen Einsatztrainings, Schulungs- oder Fortbildungskursen o. Ä. bei privaten Unternehmen genehmigt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Behörden)?<br /> <br /> Ist es Angehörigen von Sicherheitsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundeszollverwaltung) gestattet, an außerdienstlichen Einsatztrainings, Schulungs- oder Fortbildungskursen o. Ä. teilzunehmen, oder mussten diesbezüglich seit 2015 wie viele Disziplinarverfahren eingeleitet werden (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Behörden)?