Teilnahme der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer an der "Morgenlage" im Bundeskanzleramt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage nimmt Annegret Kramp-Karrenbauer als Vorsitzende der CDU an der "Morgenlage" im Bundeskanzleramt teil, und welche Informationen und Einblicke in interne Abläufe des Bundeskanzleramtes erhält sie im Zuge der Vorbereitung und der Teilnahme (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10041)?