Teilnahme der Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg an der Pilotphase zur Einrichtung von AnkER-Zentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt es die Bundesregierung, dass obwohl noch keine Einigung mit den Landesregierungen in Hessen und Baden-Württemberg über deren Teilnahme an der Pilotphase zur Einrichtung sogenannter Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren ("AnkER-Zentren") vorliegt, bereits im Intranet des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Personal für "AnkERZentren" in Gießen und Heidelberg gesucht wird, und welche konkreten Aufgaben sollen die neugewonnenen Beschäftigten an den geplanten insgesamt zwölf Standorten der "AnkER-Pilotphase" wahrnehmen (www.merkur.de/politik/bamf-pilot-ankerzentren-an-zwoelf-standorten-zr-10013287.html)?