Teilnahme an Integrationskursen im Jahr 2011
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen, differenziert nach freiwillig teilnehmenden Anspruchsinhaberinnen und -inhabern (§ 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), Verpflichteten (§ 44a Absatz 1 AufenthG) und im Wege des Ermessens berücksichtigungsfähigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern (§ 44 Absatz 4 AufenthG), haben bislang im Jahr 2011 an einem Integrationskurs teilgenommen, und mit wie vielen weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechnet die Bundesregierung bis Ende 2011?<br /> <br /> Rechnet die Bundesregierung damit, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel ausreichen werden, um allen Berechtigten, Verpflichteten und insbesondere im Wege des Ermessens berücksichtigungsfähigen Teilnahmeinteressentinnen und -interessenten ohne Wartezeiten die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen, und falls nein, wie viele Interessentinnen und Interessenten müssen voraussichtlich eine Wartezeit in Kauf nehmen?