Teilhabesicherungsgesetz vorlegen
Einbringung eines Gesetzentwurfs: volle Teilhabe für Behinderte durch Schaffung entsprechender Infrastruktur und Barrierefreiheit, Neudefinition des Behindertenbegriffs, Anspruchsberechtigung nach Maßgabe des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, bundeseinheitliche Anspruchsfeststellung und Bedarfsermittlung, Regelung des Leistungsumfangs unabhängig von Einkommen und Vermögen, Weiterentwicklung der Finanzierung, u. a. durch Überführung von SGB V und SGB XI in eine Bürgerversicherung; aktive Teilhabe Behinderter an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs