Teilhabe von Asylsuchenden an Integrationsmaßnahmen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Asylsuchende ausschließlich an EU-Fördermaßnahmen im Bereich des Ziels Aufnahme-und Asylsysteme partizipieren können, und wenn ja, wie begründet sie dies angesichts der durch Erwägungsgrund 21 der AMIF-VO (Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates der vom 16. April 2014) eröffneten Teilhabe von Asylsuchenden an Integrationsmaßnahmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage 18/1936 auf Bundestagsdrucksache 18/2127, siehe dort auch Antwort zu Frage 17)?</p>