Teilhabe der Steuerpflichtigen an einer etwaigen rückwirkenden Erhöhung des Kinderfreibetrags im Jahr 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Steuerpflichtigen bei den derzeit bzw. zukünftig in Bearbeitung befindlichen Steuererklärungen für das Jahr 2014 im Falle einer rückwirkenden Erhöhung des Kinderfreibetrags für das Jahr 2014 auch im Nachhinein an dieser Erhöhung partizipieren (bitte mit Darstellung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten), und mit welchen zusätzlichen Bürokratiekosten rechnet die Bundesregierung bei einer rückwirkenden Erhöhung des Kinderfreibetrags (bitte mit Begründung)?