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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-20817

Teilgenehmigung für die Errichtung eines Kraftwerks nach § 8 BIMSchG ohne vorherigen Antrag nach § 4 BIMSchG

Stage otherUpdated 4mo ago

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Unter welchen Bedingungen wäre aus Sicht der Bundesregierung die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung nach § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nur für die Errichtung eines Kraftwerkes (zum Beispiel mit einer Feuerwärmeleistung von 130 MW am Standort 01454 Wachau/OT Leppersdorf durch die Müller Sachsen GmbH) rechtlich möglich, wenn zuvor kein Antrag nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betreibung eingereicht wurde und somit der Betrieb der Anlage noch nicht eingeschätzt werden kann?</span>