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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-63687

Teilerlass des Darlehens nach § 18b Abs. 2 BAföG für Personen mit bestandener Abschlussprüfung

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Beabsichtigt die Bundesregierung einen Teilerlass des Darlehens, wie er in § 18b Absatz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geregelt ist, auch für diejenigen gesetzlich zu ermöglichen, die ihre Abschlussprüfung nach dem 31. Dezember 2012 bestanden haben, und wenn nein, warum beabsichtigt die Bundesregierung keine solche Änderung? </p> <p>Beabsichtigt die Bundesregierung, beim Teilerlass des Darlehens künftig danach zu unterscheiden, ob ein Auszubildender in der Regelstudienzeit seine Abschlussprüfung erfolgreich besteht oder ob er für eine erfolgreiche Abschlussprüfung länger als die Regelstudienzeit braucht, und wenn nein, warum beabsichtigt die Bundesregierung keine solche Änderung?</p>