Technologieoffenheit in der Luftreinhaltung
Verankerung eines technologieoffenen Ansatzes im Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Alternativen zu Hardwarenachrüstungen, Ermöglichung des Einsatzes synthetischer Kraftstoffe durch Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen