Technische Vermeidbarkeit des Eintrags von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre u. a. in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17. April 2013 anlässlich der Diskussion des Antrags auf Bundestagsdrucksache 17/12839 vorgetragene Auffassung, der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in Honig sei "technisch nicht zu vermeiden" im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 (Kennzeichnungsverordnung), und warum sieht sie eine technische Vermeidbarkeit nicht dadurch gegeben, dass ausreichende Mindestabstände zwischen Bienenstöcken und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen definiert werden?