Technische Probleme bei der Durchführung der Vorratsdatenspeicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind der Bundesregierung die in Dänemark bekanntgewordenen technischen Probleme bei der Durchführung der dort nach wie vor – entgegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – praktizierten Vorratsdatenspeicherung bekannt (www.heise.de/newsticker/meldung/Daenemark-Strafverfolger-duerfen-Vorratsdatenvorerst-nicht-mehr-nutzen-4502539.html), und inwieweit könnte die bei uns zur Umsetzung der (aktuell aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht vollzogenen, vgl. www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/Umsetzung110TKG/VDS_113aTKG/VDS.html) §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum Einsatz kommende Technik eine vergleichbare Fehlerhaftigkeit der Daten zur Folge haben?