Technische Möglichkeiten zum Nachweis einer elektronischen Benachrichtigung über einen bereitgestellten Verwaltungsakt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Anhand welcher technischer Möglichkeiten kann die Finanzverwaltung nach § 122a Absatz 5 Satz 2 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens nachweisen, dass eine elektronische Benachrichtigung über einen bereitgestellten Verwaltungsakt der oder dem Steuerpflichtigen zugegangen ist, und wie ist zu verfahren, wenn die oder der Steuerpflichtige sich weigert, entsprechende elektronische Daten abzurufen (bitte mit Begründung)?