Technische Mängel bei U-Booten der 212A-Klasse und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der Herstellerfirma Thyssen Krupp Marine System
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der technischen Mängel bei den insgesamt sechs U-Booten der 212-A-Klasse, über die die Presse berichtet (vgl. DER SPIEGEL Nr. 4/2015, S. 40 bis 42), und welche Möglichkeiten sind hierbei aktuell vorhanden, um gegenüber der ThyssenKrupp Marine Systems als Herstellerfirma vertragliche Gewährleistungsansprüche geltend zu machen (bitte möglichst einzeln nach U-Boot auflisten)?