Technische Änderungen vor der möglichen Antragstellung für einen KfW-Studienkredit durch ausländische Studierende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten, nach Auskunft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) notwendigen, technischen Änderungen müssen vor der möglichen Antragstellung für einen KfWStudienkredit durch ausländische Studierende ab dem 1. Juni 2020 durchgeführt werden (Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister an mich vom 12. Mai 2020), und wieso sind für diese Änderungen ab Verkündung der Maßnahme am 30. April 2020 durch das BMBF mehr als vier Wochen erforderlich?