Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkennen - Merkzeichen Taubblindheit einführen
Ergänzung der Schwerbehindertenausweisverordnung um das eigenständige Merkzeichen "TBl" (Taubblind), dauerhafte Leistungsabsicherung betr. Verständigungsförderung durch Gesetzesänderungen, Ausbildung von Dolmetschern und Assistenten, Richtlinien für Bedarfsermittlung und Qualifizierung der Rehabilitationsträger, Hinwirken auf Ergänzung der Hilfsmittelrichtlinien von Gemeinsamem Bundesausschuss und GKV, Förderung der Entwicklung technischer Hilfsmittel, Aufnahme der Maßnahmen in den Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention