Tätigwerden von Schaustellern auf Weihnachtsmärkten während der Covid-19-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung derzeit in den Gesprächen mit den Landesregierungen unter welchen Umständen Schausteller auf Weihnachtsmärkten oder vergleichbaren Veranstaltungen tätig werden dürfen beziehungsweise unter welchen Einschränkungen, und plant die Bundesregierung bereits konkrete Hilfsmaßnahmen, wie beispielsweise die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen für besonders betroffene Branchen, wie das Schaustellergewerbe, über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern, unter der besonderen Maßgabe, dass in dieser Branche die Unternehmer typischerweise keine Einnahmen in den Monaten Januar bis März generieren und aufgrund der bisherigen Absagen von Volksfesten und Kirmessen keine Rücklagen für diese Zeit bilden konnten?