Tätigkeiten deutscher Honorarkonsuln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihr Unwissen hinsichtlich der Tätigkeiten deutscher Honorarkonsuln (z. B. als Expertinnen und Experten in Steuerfragen oder als Anlageberater), und welche internen Schritte oder Maßnahmen wurden nach Erscheinen entsprechender Presseberichte unternommen, um diesen Praktiken Abhilfe zu verschaffen (Süddeutsche Zeitung, 22. Juni 2018, Seite 2: "Das Auswärtige Amt teilt mit, von diesen Offshore-Verwicklungen nichts gewusst zu haben")? <br /> <br /> Hält die Bundesregierung Tätigkeiten von deutschen Auslandskonsuln für mit deren Amt vereinbar, falls diese Tätigkeiten auch Hilfe oder Empfehlungen zur Steuervermeidung oder ähnlichen Praktiken umfassen, denen die Bundesregierung auf internationaler Ebene (EU, OECD etc.) den Kampf angesagt hat?