Tätigkeit von Angehörigen der Rockergruppe Osmanen Germania als Wachmänner von privaten Sicherheitsdiensten in Flüchtlingsunterkünften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von Angehörigen der türkisch-nationalistischen Rockergruppe Osmanen Germania e. V. als angestellte Wachmänner von privaten Sicherheitsdiensten in Flüchtlingsunterkünften im Bundesgebiet, und sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang in den Jahren 2016 und 2017 Straftaten oder Anstiftungen zu Straftaten durch Angehörige der Osmanen bekannt (bitte jeweils nach Bundesland und Jahren aufschlüsseln; www.badische-zeitung.de/suedwest-1/strassengang-osmanen-bewachte-fluechtlingsheime-im-kreis-loerrach-150841976.html)?