Tätigkeit ehemaliger Bundeswehr- und Polizeiangehöriger bei einer durch die Vereinigten Arabischen Emirate beauftragten privaten Sicherheitsfirma
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie reagiert die Bundesregierung auf die Erkenntnis, dass auch deutsche Staatsangehörige – darunter ehemalige Bundeswehrsoldaten und Polizisten – in einer durch die Vereinigten Arabischen Emirate beauftragten privaten Sicherheitsfirma tätig sind (vgl. DER SPIEGEL „Wüste Truppe“, Ausgabe 28/2011), und erachtet sie die derzeitigen Regelungen, die Anschlusstätigkeiten von Bundeswehr- bzw. Polizeiangehörigen und die Weitergabe von im Dienst erworbenen Kenntnissen zu regulieren, als ausreichend?