Tatbestandsmerkmal der unrechtmäßigen Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes bzw. eines Landes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was subsumiert die Bundesregierung in der Praxis, insbesondere beim Bundesamt für Verfassungsschutz, unter das Tatbestandsmerkmal "unrechtmäßige Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 BVerfSchG", und kann sie (Beispiels-)Fälle in Bezug auf die Proteste gegen die Corona-Politik der Bundesregierung benennen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/350)?