Tarifvertragssystem stärken - Allgemeinverbindliche Tariflöhne und branchenspezifische Mindestlöhne erleichtern
Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tariflöhnen nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. die zuständigen Landesministerien ohne Zustimmung des Bundeskabinetts, Reform des TVG: Neuzusammensetzung des Tarifausschusses, 40 Prozent der Beschäftigten einer Branche umfassende Tarifverträge als Voraussetzung für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit, Ausdehnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen und weitere Modifizierungen betreffend Allgemeinverbindlichkeitserklärungen und Mindestentgelte, Zuweisung der Überprüfung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen an die Arbeitsgerichte