Tarifverträge bzw. Mindestlohn-Tarifverträge mit einer Entgeltumwandlungsregelung im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge; Folgen des Fehlens dieser Regelung und Konsequenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis über die generelle Anzahl von Tarifverträgen mit Öffnungsklauseln, die eine Entgeltumwandlungsregelung im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) (gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 BetrAVG) beinhalten, und wenn ja, wie viele davon Mindestlohntarifverträge sind?<br /> <br /> Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Interessengegensatz, der entsteht, wenn einem Arbeitnehmer im Rahmen seines tarifvertraglich festgelegten Mindestlohns wegen einer möglicherweise fehlenden Regelung zur Entgeltumwandlung der Nachteil entsteht, dass solch eine Entgeltumwandlung nicht möglich ist bzw. der Arbeitnehmer im Rahmen der BAV durch eine Eigenfinanzierung (gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Betriebsrentengesetzes – BetrAVG) zusätzlich belastet wird?