Tarifbindung und Besserstellungsverbot (G-SIG: 16011605)
Besserstellungsverbot öffentlich geförderter Arbeitsplätze gegenüber vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen: Gültigkeit bei abweichenden tariflichen Regelungen beim Zuwendungsempfänger, Mittelkürzung als mögliche Konsequenz, Abschaffung des 2003 noch geltenden Tarifvorbehalts, Bewertung in Bezug auf Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (Tarifautonomie) <p> </p>