Tagung des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder im März 2018 zum Umgang mit der AfD
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Verkündung des Ergebnisses der Amtsleitertagung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder in Köln am 8. März 2018 zum Umgang mit der AfD durch den Verfassungsschutzverbund vom Bundesamt für Verfassungsschutz (vgl. www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2018-002-afd-weiterhin-keine-beobachtungsobjekt-des-verfassungsschutzes) entgegen dem ausdrücklich auf dieser Tagung geäußerten Willen diverser Landesverfassungsschutzpräsidenten erfolgte, die sehr wohl ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beobachtung der AfD als Partei durch den Verfassungsschutzbund für gegeben erachten und die in diesem Verhalten eine mehrjährige "Diskursverweigerung" und eine "Vernachlässigung der Vorfeldarbeit" sehen, und auf der Grundlage welcher konkreten Erkenntnisse wurde diese Entscheidung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz getroffen (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-laender-verfassungsschuetzer-dringen-auf-materialsammlung-15481661.html)?