Systemrelevante Finanzinstitute, besondere Regelung zu deren Finanzaufsicht sowie Kriterien für die Einstufung als systemrelevant
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche verbindlichen Kriterien legt die Bundesregierung ihrer Einschätzung zugrunde bzw. liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor, ob ein Finanzinstitut systemrelevant ist, und wie lauten die Namen systemrelevanter Institute in Deutschland?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für angemessen, als systemrelevant eingestufte Finanzinstitute einer stärkeren Aufsicht zu unterstellen, und wenn ja, wie?<br /> <br /> Warum sieht die Bundesregierung ggf. keine Gefahr darin, dass als systemrelevant eingestufte Finanzinstitute sich im Vertrauen auf ihre Rettung riskanter verhalten, und sollte sie doch eine Gefahr darin sehen, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um dies zu verhindern?</span>