Systematische Erfassung der kritischen Komponenten bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Weise erfasst bzw. dokumentiert die Bundesregierung (wie in § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG/IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vorgegeben) systematisch alle bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) eingesetzten kritischen Komponenten inklusive deren Hersteller, und bis wann plant die Bundesregierung die laut § 2 Absatz 13 BSIG vorgegebene konkrete Bestimmung kritischer Komponenten per Gesetz für die übrigen KRITIS-Sektoren, wie sie für den Sektor Telekommunikation im Telekommunikationsgesetz (TKG) bereits erfolgte (bitte für jeden KRITISSektor den geplanten Zeitpunkt mit Monat und Jahr tabellarisch angeben)?