Systematische Erfassung besonders schutzbedürftiger Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung weiterhin an der Auffassung fest, dass eine bundesweite systematische Erfassung von besonders schutzbedürftigen Personen und ihren spezifischen Bedarfen nicht sinnvoll ist, und wenn ja, warum (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11603)?