Systematische Beobachtung der Verbindungen von Hooligans zur rechtsextremen Szene durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz mittlerweile auch systematisch die Verbindungen von Hooligans zur rechtsextremen Szene, oder wird von der Bundesregierung weiterhin die Auffassung vertreten, dass Veranstaltungen wie HoGeSa "nicht pauschal als rechtsextremistische Kundgebungen erfasst" (Antwort auf Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesdrucksache 18/6166) werden müssen?