Syrische Clanstrukturen im Ruhrgebiet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung (bzw. dem Bundeskriminalamt) über den Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland der zugehörigen Personen, die Staatsangehörigkeiten, die länderübergreifenden Verbindungen und das Personenpotenzial jener syrischstämmigen Clanstrukturen bekannt, die in mehreren Städten des Ruhrgebietes in gewalttätige Konflikte mit libanesischstämmigen Clanstrukturen getreten sind und die laut einem Islam-Experten über 18.000 in Deutschland befindliche Personen umfassen, 2015 nach Deutschland eingereist und waffenerfahren sind (vgl. Bild (2023): "Wenn der Syrer stirbt, wird es noch brutaler"; online im Internet: www.bild.de/regional/ruhrgebiet/news-ausland/die-neue-clan-gewalt-wenn-der-syrer-stirbt-wird-es-noch-brutaler-84382604.bild.html)?